Pressemitteilung 01.03.07
Klaus-Peter Bachmann
MdL:
Nach dem
NPD-„Aufmarsch“ Braunschweig 2005:
„Zweite große
Niederlage für Minister Schünemann“´
Nachdem bereits das
OLG Braunschweig höchstrichterlich die „Kesselung“ von friedlichen
Demonstranten auf dem Braunschweiger Hagenmarkt für rechtswidrig erklärt hatte,
folgt nun mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig von gestern
„die zweite große Niederlage für den niedersächsischen Innenminister
Uwe Schünemann“, so
der Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Klaus-Peter Bachmann.
„Ich habe nach wie
vor das Gefühl, das es eine ìnformelle Vorgabe des Innenministeriums gegenüber
der Braunschweiger Polizeiführung gegeben hat, den NPD-Aufmarsch bis zum Ende
zu bringen“, so Bachmann. Auf jeden Fall hat der
Innenminister nach
den Einsätzen (Kesselung auf dem Hagenmarkt und Räumung u.a. mit Wasserwerfern
auf der Langen Str.) im Innenausschuss des Landtages eindeutig Position bezogen
und die polizeilichen Maßnahmen für angemessen, notwendig und „rechtlich
einwandfrei“ erklärt. Deshalb ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Braunschweig auch eine herbe persönliche Niederlage und Korrektur „seines
Rechts-
Empfindens“ so
Bachmann heute in Braunschweig.
Ich habe seinerzeit
auf die gerichtliche Überprüfung gesetzt und fühle mich jetzt in
meiner Einschätzung
voll bestätigt. Das Gericht hat die Frage von friedlichen Gegendemonstrationen
eindeutig beantwortet. Nun können wir auch zukünftig, gerade die junge
Generation wieder eindeutig auffordern, Zivilcourage zu beweisen und den
braunen Horden nicht
die Strasse zu überlassen.
Schon
bundesgerichtlich wurde klargestellt, dass die Entscheidung des damaligen
Polizeipräsidenten
Horst-Udo Ahlers, stattdessen den NPD-Aufmarsch abzubrechen (wie 2003 in
Braunschweig geschehen) der bessere Weg und rechtlich einwandfrei war.
Bachmann fordert den
Innenminister und die Einsatzleiter der Polizei auf, sich an diesen Urteilen
zukünftig zu orientieren. Bachmann: „Noch besser, wir Demokraten
sorgen gemeinsam
dafür, dass es unter Abwägung der Interessen gar nicht mehr zu
Demonstrationsgenehmigungen für die NPD kommt“.